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Öffentliche Bekanntmachung für die Gemeinden Alt-Mölln, Lehmrade, Grambek und Borstorf des Amtes Breitenfelde

Ausführungsanordnung

im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren

Pirschbachtal, Kreis Herzogtum Lauenburg

I. Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Pirschbachtal, Kreis Herzogtum Lauenburg wird hiermit gemäß §61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in der jeweils geltenden Fassung, die Ausführung des Flurbereinigungsplanes angeordnet.

II. Als Zeitpunkt des Eintritts des neuen Rechtszustandes und damit der rechtlichen Wirkungen des Flurbereinigungsplanes wird der 01.01.2024 festgesetzt.

Mit diesem Tage werden die neuen Grundstücke anstelle der alten Grundstücke Eigentum der Teilnehmer. Hinsichtlich der Rechte an den alten Grundstücken treten die neuen Grundstücke an die Stelle der alten. Das Gleiche gilt auch für Pachtverhältnisse.
 
 
III. Der Besitz und die Nutzung der neuen Grundstücke gehen, soweit noch nicht durch Vereinbarungen zwischen den Beteiligten erfolgt, am 01.01.2024 auf den Empfänger der neuen Grundstücke über.
 

IV. Die sofortige Vollziehung der Ausführungsanordnung wird hiermit angeordnet.

 
Gründe:
Grundlage der Ausführungsanordnung ist der unanfechtbare Flurbereinigungsplan. Seine Ausführung war gemäß § 61 FlurbG anzuordnen.
 
Soweit der tatsächliche Besitzübergang bezüglich der Flächen der Teilnehmer bereits stattgefunden hat, ist es erforderlich, mit dieser Anordnung auch die formelle Grundlage für den stattgefundenen Besitzübergang herzustellen.
 
Der Erlass dieser Anordnung dient somit der Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr.
 
Die sofortige Vollziehung dieser Anordnung liegt daher im öffentlichen Interesse sowie im Interesse der Mehrheit der Beteiligten.
 
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die vorstehende Ausführungsanordnung ist gemäß § 141 FlurbG als Voraussetzung der Klage der Widerspruch zulässig, über den das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein in Kiel als obere Flurbereinigungsbehörde entscheidet.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Bahnhofstraße 38, 24937 Flensburg innerhalb eines Monats nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung - gerechnet vom ersten Tage der öffentlichen Bekanntmachung an - bzw. nach Zustellung - gerechnet vom Tage der Zustellung an - einzulegen.
 
Die Widerspruchsfrist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein, -Referat IX 31-, Fleethörn 29-31, 24105 Kiel, gewahrt.
 
Der Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung und damit auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gem. § 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686) ist beim Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht – Senat für Flurbereinigung (Flurbereinigungsgericht) - in 24837 Schleswig, Brockdorff-Rantzau-Str. 13, zu stellen.

 

Besonderer Hinweis:

Bei der elektronischen Widerspruchseinlegung sind die Formerfordernisse des § 52a LVwG zu beachten.

  

Flensburg, 18.10.2023

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

des Landes Schleswig-Holstein

- als Flurbereinigungsbehörde -

4114/709.05.HLB04.02

Ausgefertigt: Flensburg, 18.10.2023                  

              (L.S.)                                                                                                 (L.S.)

 gez. Sonja Limberg                                                                      gez. Karin Kwiatkowski              

 

 

                                                              

Erhöhte Staugefahr ab dem 11.April 2023 auf der L257 nach Mölln

Der zentrale Einkaufsbereich in Mölln wird neugestaltet.  In dem Zuge, wird die Innenstadt für den normalen Verkehr gesperrt. Dieses führt zu einem erhöhtem Verkehrsaufkommen im Bereich zwischen der Bundesstraße B207 und der Querung Elbe-Lübeck-Kanal nach Mölln.

Die Stadt Mölln informiert rund um die Sperrungen und Baumaßnahme in der Innenstadt auf der Internetseite:

www.moelln-buddelt.de

 

 

 

 

Atommüll Endlagersuche in Deutschland mit Bürgerbeteiligung

Atommüllendlagersuche SH

Die Atommüll Endlagersuche in Deutschland hat begonnen ....

Die Fortschreibung der Endlagersuche läuft noch.  Auf der Infoplattform vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung  kann sich die Öffentlichkeit über den Sachstand, die weiteren Termine und die einzelnen Schritte bei der Endlagersuche informieren.   Die Informationen zu der Endlagersuche finden sie auf der Webseite: https://www.endlagersuche-infoplattform.de